Verschenken Sie kein Geld an die Pflegekasse.
Durch die Gesetzesänderungen 2026 stehen Ihnen oft höhere Budgets zu, als Sie denken. Als Experten für Pflegefinanzierung zeigen wir Ihnen, wie Sie ungenutzte Sachleistungen in wertvolle Betreuung umwandeln und den "Hebel-Effekt" maximal nutzen.
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Entlastungsbetrag
131 € / MonatSummiert sich auf 1.572 € pro Jahr. Ideal für wöchentliche Einkäufe oder leichte Hausarbeit.
- Muss zweckgebunden genutzt werden
- Übertragbar bis Mitte des Folgejahres
- Keine Verrechnung mit Pflegegeld
Gemeinsamer Jahresbetrag
3.539 € / JahrErsetzt die alte Verhinderungspflege. Ein flexibles Budget, wenn Sie flexibel Unterstützung brauchen.
- Stundenweise sehr flexibel nutzbar
- Deutlich vereinfachte Beantragung
- Kein Vorbezug der Pflegezeit mehr nötig
Bis zu 40% Umwidmung
variabel Nutzen, was man brauchtSie nutzen keinen medizinischen Pflegedienst? Dann wandeln wir bis zu 40% Ihrer Sachleistungen in Betreuung um.
- Zusätzlich zum Entlastungsbetrag
- Flexibel: Es wird nur umgewandelt, was wir leisten
- Keine pauschale Kürzung des Pflegegeldes
Der "Hebel-Effekt"
Wussten Sie, dass Sie durch die Umwandlung von Sachleistungen oft das Doppelte an Leistung erhalten, als wenn Sie das reine Pflegegeld beziehen?
Das liegt daran, dass die Budgets für Dienstleistungen (Sachleistung) deutlich höher sind als das ausgezahlte Pflegegeld. Beim Tausch "Prozent gegen Prozent" gewinnen Sie massiv an Kaufkraft.
| Modell (Beispiel PG 3) | Geldwert |
|---|---|
| Nur Pflegegeld (Barauszahlung) | ca. 573 € |
| Mit 35% Umwandlung (Kombi) | ca. 913 € Gesamt-Leistung |
* Rechenbeispiel basierend auf PUEG 2026 Werten. Die Dienstleistung wird direkt mit der Kasse abgerechnet.
Können Sie alle Budgets gleichzeitig nutzen?
Ja! Die Leistungen der Pflegeversicherung sind modular aufgebaut. Als Experten für die Optimierung helfen wir Ihnen, alle "Töpfe" parallel zu nutzen:
Ergebnis: Maximale Entlastung bei minimalem Eigenanteil.
Wie viel Zeit kann ich einkaufen?
Wir rechnen fair und transparent ab. Hier finden Sie eine Übersicht, wie viel Zeit (Stunden pro Monat) Sie für die verschiedenen Budgets bei einem Stundensatz von 38 € erhalten.
Die Lotus Budget-Matrix 2026
Wählen Sie Ihren Pflegegrad und entscheiden Sie: Alles bar auszahlen lassen oder den Hebel-Effekt nutzen?
| Pflegegrad | Fixe Budgets (Immer verfügbar) | Option A: 100% Bar | Option B: Kombi-Hebel (Unsere Empfehlung) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entlastung (mtl.) | Jahres-Topf (mtl.) | Pflegegeld (Bar) | Max. Umwandlung (bis 40%) | Rest-Geld (Bar) | |||
| Pflegegrad 1 | 131,00 € | --- | --- | --- | --- | ||
| Pflegegrad 2 | 131,00 € | 294,92 € | 332,00 € | + 318,40 € | + 199,20 € | ||
| Pflegegrad 3 | 131,00 € | 294,92 € | 573,00 € | + 598,80 € | + 343,80 € | ||
| Pflegegrad 4 | 131,00 € | 294,92 € | 765,00 € | + 743,60 € | + 459,00 € | ||
| Pflegegrad 5 | 131,00 € | 294,92 € | 947,00 € | + 919,60 € | + 568,20 € | ||
Tabelle 2: Das "Maximal-Paket" (Vollständige Entlastung)
Wenn Sie alle Töpfe nutzen: Entlastungsbetrag + 40% Umwandlung + anteiliger Jahresbetrag + Einsatz des restlichen Pflegegeldes.
| Ihr Pflegegrad | Monats-Budget Gesamt | Gesamtstunden | Einsatzbeispiel (Woche) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131,00 € | ca. 3,5 Std. | Wöchentliche Basishilfe (45-60 Min.) |
| Pflegegrad 2 | 943,52 € | ca. 24,8 Std. | ca. 6 Std. / Woche (täglich Unterstützung) |
| Pflegegrad 3 | 1.368,52 € | ca. 36,0 Std. | ca. 9 Std. / Woche (intensive Betreuung) |
| Pflegegrad 4 | 1.628,52 € | ca. 42,8 Std. | ca. 10-11 Std. / Woche |
| Pflegegrad 5 | 1.913,72 € | ca. 50,3 Std. | ca. 12-13 Std. / Woche (maximale Hilfe) |
Was bekomme ich konkret für 38 € in einer Stunde?
Bei Lotus als gewerblichem Anbieter beinhaltet dieser Preis:
- Leistung: Hauswirtschaft, Betreuung & Begleitung
- Sicherheit: Haftpflicht- & Unfallversicherung inklusive
- Qualität: Geschultes Personal & feste Ansprechpartner
- Service: Abrechnung direkt mit der Kasse
Es gibt keine Grundgebühren und keine Mindestabnahmemengen. Wir rechnen am Monatsende nur die Stunden ab, die wir tatsächlich geleistet haben (per Leistungsnachweis). Nichts verfällt, Sie zahlen nichts "umsonst".
Lotus Angebotsfinder
Welche Leistung passt und welches Budget trägt es?
Unser Angebotsfinder führt in wenigen Schritten durch Pflegegrad, gewünschten Umfang und verfügbare Budgets. Dabei unterscheiden wir klar zwischen Basis- und Premium-Leistungen, damit Sie genau die Unterstützung wählen, die zu Ihnen passt. So sehen Sie sofort, wie wir Leistungen kombinieren können.
Welche Aufgaben werden übernommen?
Ihre Töpfe der Pflegeversicherung sind bares Geld wert. Hier sehen Sie, welche konkreten Dienste wir damit für Sie finanzieren und organisieren:
Haushalt & Alltag
- Reinigung & Ordnung halten
- Wocheneinkauf & Besorgungen
- Wäschepflege & Betten beziehen
- Kochen & Mahlzeitenzubereitung
Begleitung & Freizeit
- Spaziergänge & Gesellschaft
- Termine (Arzt, Friseur, Ämter)
- Unterstützung bei Hobbys
- Sicherer Arm beim Verlassen des Hauses
Papierkram & Service
- Antragstellung bei der Kasse
- Beratung zu Höherstufung
- Abrechnung direkt mit der Kasse
- Organisation von Hilfsmitteln
Häufige Fragen zur Abrechnung
Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag?
Seit Juli 2025 wurden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Ihnen steht nun ein Gesamtbudget von 3.539 € zur Verfügung, das Sie sehr flexibel für Betreuungsleistungen nutzen können.
Lohnt sich die Umwandlung finanziell mehr als das reine Pflegegeld?
Ja, fast immer! Da Sachleistungsbudgets deutlich höher sind als das Pflegegeld, generieren Sie durch den Tausch "Prozent gegen Prozent" einen höheren Gesamtwert. Bei Pflegegrad 3 etwa steigern Sie den Wert Ihrer Leistungen von ca. 573 € auf über 900 €, wenn Sie 35% umwandeln.
Kann ich die Verhinderungspflege auch privat nutzen?
Ja. Freunde, Nachbarn oder entfernte Verwandte können aus diesem Budget (bis 3.539 € p.a.) bezahlt werden. Bei nahen Verwandten (bis 2. Grad) ist die reine Vergütung jedoch auf das 2-fache des Pflegegeldes begrenzt. Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden.
Wann gilt die Verhinderungspflege als steuerpflichtig?
In der Regel sind diese Einnahmen für die Pflegeperson steuerfrei, solange sie das jährliche Pflegegeld der betreuten Person nicht überschreiten und eine "sittliche Pflicht" (z.B. Nachbarschaftshilfe) vorliegt. Bei mehr als 3 nicht-verwandten Personen wird oft eine gewerbliche Absicht unterstellt.