FAQ – Häufig gestellte Fragen
Alle Antworten auf einen Blick.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu Betreuung, Finanzierung und Ablauf bei Betreuungsdienst Lotus – klar, verständlich und ohne Fachchinesisch.
Sie haben eine andere Frage? Rufen Sie uns an – wir helfen gern.
Das Wichtigste in Kürze
Transparente Betreuung, feste Ansprechpartner, klarer Preis.
- 38 € pro Stunde – unabhängig vom Budget
- Termine ab 1,5 Stunden
- Flexible Betreuung nach Bedarf
- Abrechnung direkt mit Pflegekasse möglich
Ihre Fragen – unsere Antworten
Allgemeines & Einstieg
Was macht Betreuungsdienst Lotus genau?
Wir unterstützen Menschen dabei, sicher und selbstbestimmt zuhause zu leben – mit Alltagsbegleitung und Betreuung nach § 45b SGB XI. Dazu gehören beispielsweise Hilfe im Haushalt (leichte Tätigkeiten), Begleitung zu Terminen, Einkäufe, Struktur im Alltag, Gespräche und soziale Aktivierung.
Für wen ist das Angebot gedacht?
Für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Unterstützungsbedarf im Alltag – häufig mit Pflegegrad 1 bis 5, aber auch als Selbstzahler, wenn Betreuung privat organisiert werden soll.
Wie läuft der Einstieg ab?
Ganz unkompliziert: Kontakt per Telefon oder E-Mail, kostenloses Erstgespräch (telefonisch oder persönlich in unserem Büro) und ein passendes Betreuungsmodell festlegen – dann starten wir zeitnah.
In welcher Sprache findet die Betreuung statt?
Unsere Betreuungskräfte sprechen Deutsch. Bei Bedarf können wir für mehrsprachige Betreuung prüfen, ob wir eine passende Lösung finden.
Wie erreiche ich Sie am schnellsten?
Am besten telefonisch – dann können wir in wenigen Minuten Ihren Bedarf, die Zeiten, die Abrechnung und die nächsten Schritte klären. Telefon: 0221 / 759 858 71 · E-Mail: info@bd-lotus.de
Betreuung & Ablauf
Wann betreuen Sie?
In der Regel Montag bis Freitag, individuell nach Ihrem Bedarf und unserer Verfügbarkeit. Die genauen Zeiten stimmen wir gemeinsam ab.
Wie lange dauert ein Betreuungseinsatz?
Standardmäßig 1,5 Stunden pro Termin. Bei sehr häufigen Einsätzen sind nach Absprache auch 1-Stunden-Termine möglich – je nach Bedarf und sinnvoller Tagesstruktur.
Kommt immer die gleiche Betreuungskraft?
Unser Ziel ist eine feste Bezugsperson – das klappt in der Praxis sehr häufig. Eine 100% Garantie gibt es aber nicht (Urlaub, Krankheit, sehr hohe Besuchsfrequenz). In solchen Fällen setzen wir auf Vertretung aus dem eingearbeiteten Team und sagen Änderungen frühzeitig an.
Wie stellen Sie Qualität und Verlässlichkeit sicher?
Drei Dinge sind bei uns Standard: ein Bezugsteam mit festen Ansprechpersonen, transparente Dokumentation jedes Einsatzes sowie regelmäßige Schulungen, damit unsere Mitarbeitenden fachlich und menschlich auf dem neuesten Stand bleiben.
Bieten Sie Demenzbetreuung an?
Ja, auf jeden Fall. Bei besonderen Anforderungen (z. B. fortgeschrittene Demenz, herausforderndes Verhalten) arbeiten wir zusätzlich mit spezialisierten Partnern zusammen, um eine stabile und fachgerechte Versorgung sicherzustellen.
Wie sind Ihre Stornierungsbedingungen?
Kostenfreie Absage: bis mindestens 24 Stunden vor dem Termin. Kurzfristige Absage (unter 24 Stunden): Es fällt eine Stornogebühr von 76 € an. Diese ist privat zu zahlen und kann nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden. Notfälle und besondere Umstände besprechen wir selbstverständlich individuell.
Bieten Sie auch Pflegeleistungen an?
Aktuell bieten wir keine Grundpflege (z. B. Körperpflege) und keine medizinischen Tätigkeiten (Behandlungspflege) an. Ab Sommer 2025 planen wir den Aufbau eines vollwertigen Pflegedienstes – dann werden auch klassische Pflegeleistungen verfügbar sein.
Was gehört nicht zu Ihrem Angebot?
Keine Grundpflege (z. B. Duschen, An- und Auskleiden), keine medizinischen Tätigkeiten (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel) und keine schwere Reinigung oder Gartenarbeit. Wenn solche Leistungen benötigt werden, vermitteln wir Sie gerne an qualifizierte Partner aus unserem Netzwerk.
Finanzierung & Kosten
Was kostet die Betreuung?
38 € pro Stunde – immer. Unabhängig davon, welches Budget genutzt wird. Keine versteckten Kosten, keine unterschiedlichen Tarife je nach Finanzierungsquelle.
Kann die Betreuung über die Pflegekasse abgerechnet werden?
Ja, und zwar so einfach wie möglich: Mit einer einmalig ausgefüllten Abtretungserklärung rechnen wir – sofern möglich – direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sie erhalten lediglich eine Kopie zur Information. Privatversicherte erhalten eine detaillierte Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können.
Welche Finanzierungswege gibt es?
Je nach Ihrer Situation kommen verschiedene Möglichkeiten infrage: Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) mit 125 € monatlich, Verhinderungspflege/Ersatzpflege (§ 39 SGB XI) sowie private Finanzierung (Selbstzahler). Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Option bei Ihnen realistisch und sinnvoll ist.
Wie schnell erhalten wir einen Termin für den Beratungseinsatz §37.3?
In Köln sind Termine häufig innerhalb von 7–10 Tagen möglich. Akute Fristen priorisieren wir. Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wohnumfeld-Maßnahmen
Barrierefreie Umbauten wie Bad-Sanierungen oder Treppenlifte erhöhen die Sicherheit und Selbstständigkeit zuhause.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Dazu gehören bauliche Veränderungen an der Wohnung, die die Pflege im Einzelfall erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Klassische Beispiele sind der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche, das Anbringen von Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen oder der Einbau eines Treppenliftes.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Die Pflegeversicherung zahlt pro Maßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.180 € (Stand 2026). Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung leben (z. B. eine Wohngruppe), kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € steigen.
Wer hat Anspruch auf diesen Zuschuss?
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Die Maßnahme muss dazu beitragen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Muss ich den Zuschuss vorab beantragen?
Ja, unbedingt! Der Antrag muss gestellt und von der Pflegekasse genehmigt werden, bevor mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Kommunikation mit der Kasse.
Wie oft kann ich den Zuschuss erhalten?
Der Zuschuss wird grundsätzlich einmalig für die gesamte Maßnahme gewährt. Ändert sich jedoch die Pflegesituation so stark, dass ein weiterer Umbau notwendig wird (z. B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands), kann ein erneuter Antrag auf Zuschuss gestellt werden.
Wie unterstützt mich Lotus bei den Maßnahmen?
Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen, helfen bei der Antragstellung und vermitteln Sie an zuverlässige Fachpartner für die Umsetzung (z. B. spezialisierte Sanitärunternehmen für Bad-Umbauten). So erhalten Sie alles aus einer Hand und haben weniger Stress mit der Organisation.
Pflegehilfsmittel
Muss ich wirklich nichts für das Pflegehilfsmittel-Paket dazu bezahlen?
Nein. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben nach § 40 SGB XI Anspruch auf 40 € pro Monat für Verbrauchshilfsmittel. Wir stellen das Paket so zusammen, dass dieser Betrag voll ausgeschöpft wird. Es entsteht keine Rechnung für Sie.
Was, wenn ich mal etwas anderes brauche?
Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail reicht. Die nächste Box wird angepasst – mehr Bettschutz, weniger Handschuhe, alles ist möglich.
Verfällt der Anspruch, wenn ich nichts bestelle?
Ja. Die 40 € gelten pro Monat und lassen sich nicht ansparen. Deshalb lohnt sich die automatische Lieferung – sie kann jedoch jederzeit pausiert oder gekündigt werden.
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir klären offene Punkte im Erstgespräch und zeigen, wie Ihre Betreuung konkret aussehen kann.