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Beratungseinsatz §37.3: Was Pflegegeld-Empfänger wissen sollten

Der Beratungseinsatz nach §37.3 wirkt auf den ersten Blick bürokratisch. Richtig vorbereitet ist er aber ein kurzer Termin, der Sicherheit gibt und den Pflegealltag entlastet.

Beratungsgespräch zum Beratungseinsatz nach §37.3

Wer Pflegegeld bezieht, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI nachweisen. Der Termin soll nicht kontrollieren, sondern sicherstellen, dass die Versorgung zuhause gut funktioniert und Angehörige bei Bedarf fachliche Orientierung bekommen.

Worum es bei dem Termin geht

Im Gespräch wird besprochen, wie die häusliche Pflege aktuell organisiert ist, wo es Unsicherheiten gibt und welche Entlastungsmöglichkeiten sinnvoll sein können. Häufig reichen schon kleine Hinweise, um den Alltag besser planbar zu machen.

  • Pflegesituation und vorhandene Unterstützung kurz zusammenfassen
  • Fragen zu Hilfsmitteln, Entlastungsleistungen oder Haushaltshilfe notieren
  • Bescheide, Pflegegrad-Unterlagen und relevante Kontakte bereithalten
Ein guter Beratungseinsatz nimmt Druck aus der Organisation und macht sichtbar, welche Unterstützung schon heute möglich ist.Betreuungsdienst Lotus

Was nach dem Gespräch passiert

Nach dem Termin wird der notwendige Nachweis erstellt und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für Familien ist vor allem wichtig, dass Termine nicht zu spät organisiert werden und offene Fragen frühzeitig geklärt sind.

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz

Kann ein Beratungseinsatz auch zuhause stattfinden?

Ja, der Termin findet typischerweise dort statt, wo die Pflege organisiert wird. So können konkrete Alltagssituationen direkt besprochen werden.

Muss ich den Termin allein vorbereiten?

Nein. Es hilft, Fragen vorher aufzuschreiben. Bei Unsicherheit kann Lotus vorab erklären, welche Informationen für den Termin sinnvoll sind.

Sie möchten den Beratungseinsatz stressfrei organisieren?

Lotus unterstützt Sie bei der Terminplanung und erklärt, welche Unterlagen im Gespräch hilfreich sind.

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